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Erfolge - Frau in der Wirtschaft

Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wesentliche Herausforderung unserer Zeit. Für den Wirtschaftsbund ist dieses Thema stets ein zentrales Anliegen gewesen. Deshalb haben wir eine Reihe von Maßnahmen durchgesetzt, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum abzielen. Mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist uns ein wesentlicher Schritt in diese Richtung gelungen.


Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr ist ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie gelungen, der Familien um 510 Mio. Euro entlastet und wichtige Betreuungsleistungen ermöglicht.


Kinderbetreuungsgeld auch für Unternehmerinnen
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Unternehmerinnen zu verbessern, gelang es das Kinderbetreuungsgeld auch auf Unternehmerinnen auszuweiten. Wahlfreiheit zwischen 3 Varianten der Auszahlung :

  • 1 Elternteil 30 Monate, 2. Elternteil optional 6 Monate (30 + 6) zu je Euro 436,–
  • 20 (+4) Monate zu je Euro 624,–
  • 15 (+3) Monate zu je Euro 800,–

 


Kinderbetreuungsgeld: noch mehr Wahlfreiheit
Per 1. Jänner 2010 konnten die Varianten auf fünf erweitert werden. Die bisherigen drei Pauschalmodelle bleiben weiter bestehen und werden um eine zusätzliche, nämlich 12 (+ 2) Monate (bei Inanspruchnahme durch den 2. Elternteil) zu je 1.000,- € ergänzt. Darüber hinaus wird eine einkommensabhängige Variante für den Zeitraum von 12 (+2) Monaten (bei Inanspruchnahme durch den 2. Elternteil) bei der erwerbstätige Eltern 80% des letzten Nettoeinkommens, mindestens aber Euro 1.000,- und maximal Euro 2.000,- beziehen können.


Flächendeckender Ausbau der Betriebshilfe
Bei Ausfall der eigenen Arbeitskraft wird eine Ersatzarbeitskraft bereitgestellt: Diese soll während der Arbeitsunfähigkeit dafür sorgen, dass der Betrieb so gut wie möglich weiterläuft. Dadurch wurde eine rasche und unbürokratische Hilfe zur Existenzsicherung ermöglicht.


Pensions-Anrechnung der Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten werden für die Pensions-Anrechnung berücksichtigt. Als Zeiten der Kindererziehung werden bis zu 48 Monate berücksichtigt, damit Unternehmerinnen mit Kind im Ruhestand nicht das Nachsehen haben.


 



 


Bilder

Frau in der Wirtschaft

Der Wirtschaftsbund setzt sich auch in Zukunft für eine verstärkte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für einen Ausbau von bedarfsorientierten Kinderbetreuungseinrichtungen, ein. Denn, erfolgreich ist, wer umsetzt.