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Maßnahmen zur Zielerreichung

- Flexibilisierung der Bildungskarenz
Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Arbeitgeber vereinbaren kann, die Normalarbeitszeit zu reduzieren. Währende der so gewonnenen Freizeit verpflichtet sich der Arbeitnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen und erhält ein Bildungsteilzeitgeld in der Höhe des anteiligen Arbeitslosengeldes.
- Ausbau der Eingliederungsbeihilfe
Die Eingliederungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice unterstützt die Arbeitgeber, welche bereit sind, Personen mit Nachteilen am Arbeitsmarkt einzustellen.
- Senkung von Lohnnebenkosten insbesondere für Ältere
Anknüpfend an die Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten für über 57-Jährige soll diese Maßnahme auf alle Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr ausgedehnt werden. Mittelfristig soll der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6 auf 5 % gesenkt werden, Kostenwahrheit in der Unfallversicherung und sachgerechte Finanzierungsstruktur im FLAF hergestellt und deren Beiträge dadurch ebenfalls gesenkt werden.
- Entfall bzw. Senkung des Arbeiteberbeitrages zur Arbeitslosenversicherung für Einkommen bis 1.350 Euro
Zur Harmonisierung der Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sollen die Arbeitgeberbeiträge jenen der Arbeitnehmer angepasst werden.
- Mitarbeiterbeteiligung
Forcierung der Kapitalbeteiligung durch Anhebung des Freibetrags von derzeit 1.460 auf 5.000 Euro. Auch die Erfolgsbeteiligung soll in Form eines Freibetrags für einmalige erfolgsabhängige Zahlungen des Arbeitgebers steuerlich begünstigt werden.
- Zielgruppenorientierte Förderung von Arbeit statt von Arbeitslosigkeit zur Attraktivierung einer raschen Beschäftigungsaufnahme
Staatliche Mittel können dadurch deutlich effizienter und nachhaltig erfolgreicher genutzt werden als bei einer gießkannenartigen Politik sozialer Transfers. Eine Forcierung der Eingliederungsbeihilfe und ein Kombilohnmodell sowie das Projekt „Der Jugend eine Chance“ soll dabei als Vorbild dienen.
- Stärkere Fokussierung auf die Gewährleistung der Arbeitsvermittlung des AMS
Nutzen privater Initiativen und Unternehmen basierend auf leistungsorientierter Basis sowie Einführung leistungsorientierter Finanzierung von privater Vermittlung als Dienstleister im öffentlichen Auftrag: vgl. Australien
- Qualifizierte Migration durch gezielte Einwanderungspolitik nach einem kriteriengeleiteten Zuwanderungssystem